Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir prüfen in der Angelegenheit Ihres Kindes die Geburtssituation sowie die Vor- und Nachsorge aus medizinrechtlicher Sicht. Und wir geben Ihnen Antworten darauf, welche juristischen Chancen und Risiken bestehen, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Frauenarzt oder der Entbindungsklinik geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.
Wir …
- fordern die vollständigen Behandlungsunterlagen des Frauenarztes, der Entbindungsklinik sowie der nachbehandelnden Kinderärzte/Kinderkliniken an.
- arbeiten den Mutterpass, das Geburtsjournal, die kinderärztlichen Behandlungsunterlagen etc. medizinrechtlich durch.
- erklären Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können.
- lassen in Zusammenarbeit mit verschiedenen geburtshilflichen Sachverständigen den Fall Ihres Kindes medizinisch prüfen.
- korrespondieren mit der Berufshaftpflichtversicherung des Frauenarztes, der Entbindungs- bzw. der Kinderklinik und verhandeln über das Schmerzensgeld und den Schadensersatz.
- setzen den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch klageweise vor Gericht durch.
- informieren Ihre Krankenkasse sowie ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig über den Stand der Dinge.
- besprechen die voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung mit Ihnen.