Termine und Veröffentlichungen
Zum Fachgebiet Geburtsschadensrecht halten wir regelmäßig Vorträge oder veröffentlichen Aufsätze und Fachartikel.
Unsere Kanzlei „Dr. Roland Uphoff – Fachanwälte für Medizinrecht“ hat in den letzten Jahren mehrfach Auszeichnungen erhalten. Das freut uns sehr und bestätigt uns auf eine sehr schöne Art in unserer Arbeit.
Wie in den Vorjahren hat das Handelsblatt für die WirtschaftsWoche über 26.000 Anwälte befragt.
Seit 2020 belegt Dr. Roland Uphoff Platz 1 beim Ranking der Medizinrechts-Patientenanwälte.
Wir freuen uns dass die Kanzlei Uphoff erneut in der Kategorie Medizinrecht zu den besten Kanzleien Deutschlands gewählt wurde.
Insgesamt haben 4010 Teilnehmer beeindruckende 17.581 Empfehlungen abgegeben, um die renommiertesten Kanzleien in fünf verschiedenen Fachgebieten zu ermitteln. Der stern hat auf dieser Grundlage die 205 besten Kanzleien ausgezeichnet.
Wir danken allen Mandanten und Kollegen für Ihre Anerkennung.
Bereits zum dritten Mal in Folge hat Dr. Roland Uphoff den seit 2020 bestehenden Award „Legal All Stars“ der WirtschaftsWoche erhalten! Mit dieser Auszeichnung wird einmal mehr die Qualität der Arbeit der Kanzlei Uphoff auf dem Gebiet des Geburtsschadensrechts gewürdigt.
Die Entscheidung zur erneuten Prämierung erfolgte auf der Basis von Ergebnissen, die das Handelsblatt Research Institut im Auftrag der WirtschaftsWoche 2022 ermittelt hat. In die Auswertung sind sowohl die Beurteilungen anerkannter Kollegen als auch die Einschätzung einer speziell ausgewählten Jury eingeflossen.
Zum zweiten Mal in Folge hat Dr. Roland Uphoff den seit 2020 bestehenden Award „Legal All Stars“ der WirtschaftsWoche erhalten! Mit dieser Auszeichnung wird einmal mehr die Qualität der Arbeit der Kanzlei Uphoff auf dem Gebiet des Geburtsschadensrechts gewürdigt.
Die Entscheidung zur erneuten Prämierung erfolgte auf der Basis von Ergebnissen, die das Handelsblatt Research Institut im Auftrag der WirtschaftsWoche 2021 ermittelt hat. In die Auswertung sind sowohl die Beurteilungen anerkannter Kollegen als auch die Einschätzung einer speziell ausgewählten Jury eingeflossen.
Zum wiederholten Male ist Dr. Roland Uphoff von der Zeitschrift Focus zu einem der Top Rechtsanwälte im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet worden. Onlinebefragungen und persönliche, telefonische Interviews unter 18.000 Anwältinnen und Anwälten ergaben zunächst 15.000 Einzelempfehlungen in den verschiedenen Fachgebieten.
Ausgezeichnet wurden die Rechtsanwälte, die die meisten Empfehlungen ihrer Kollegen erhielten und damit als herausragende Vertreter ihres Fachbereichs gelten können. Auch die Auszeichnungen aus dem letzten Jahr wurde mit einer geringeren Gewichtung in die Bewertung einbezogen. Da Dr. Roland Uphoff bereits 2020 vom Focus prämiert wurde, bestätigt die Auszeichnung im Jahr 2021 die hohe Qualität seiner Vertretungsleistung.
3.928 Anwälte haben darüber abgestimmt, welche Kanzleien sie in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrs- und Medizinrecht empfehlen. In letzterem wurde nun einmal mehr die Kanzlei Dr. Uphoff prämiert und gehört damit zu einer der besten Anwaltskanzleien Deutschlands.
Die Auszeichnung bestätigt die hervorragende Beratungsleistung der Kanzlei Dr. Uphoff. Nur die Kanzleien, die überdurchschnittlich oft von Kollegen empfohlen wurden, kommen unter die ersten Plätze der begehrten stern-Auszeichnungen. Menschen, die auf der Suche nach Rechtsbeistand sind, haben somit die Sicherheit, mit ihren Anliegen von einer der besten Kanzleien vertreten zu werden.
Erstmals haben Juristen sowie Experten aus der Wirtschaft die drei besten Anwälte in 20 Rechtsgebieten gewählt. Mit dem neuen Siegel „Legal All Stars“ werden Anwälte und Kanzleien ausgezeichnet, die durch besondere Leistungen hervorstechen. Die Kanzlei Uphoff schafft es hier auf Anhieb auf den 1. Platz im Bereich Medizinrecht. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!
Zur Feststellung der besten Anwälte wurden zunächst Juristen der im Markt anerkannten Kanzleien nach den renommiertesten Konkurrenten auf ihrem Rechtsgebiet gefragt. Anschließend stimmte ein Jury aus Unternehmensjuristen, Professoren, Prozessfinanzierern und Beratern über diese Liste ab. Für die Umfragen wurden fast 17.000 Befragungen an Anwälte in ganz Deutschland verschickt.
Im aktuellen Ranking der WirtschaftsWoche schafft es die Kanzlei Uphoff erneut unter die besten Medizinrechtler Deutschlands. Die Empfehlung für die Kanzlei Uphoff richtet sich dabei speziell an geschädigte Patienten und ihre Angehörigen.
Die Auszeichnung der WirtschaftsWoche basiert auf einer ausführlichen Befragung von mehr als 580 Medizinrechtlern sowie 160 Kanzleien durch das Handelsblatt Research Institute. Die ausgewählten Experten wurden gebeten, die renommiertesten Kollegen auf dem Gebiet des Medizinrechts zu nennen und das Ergebnis wurde im Anschluss von einer Expertenjury geprüft. Heraus kam eine Auswahl von 23 Kanzleien mit besonders empfohlenen Anwälten für die Patientenseite.
Auch 2020 gehört Dr. Roland Uphoff wieder zu Deutschlands Top-Rechtsanwälten für Medizinrecht. Zuvor hat er diese Auszeichnung bereits in den Jahren 2017 und 2018 erhalten.
Die Auswahl der Top-Rechtsanwälte basiert auf den Empfehlungen von ca. 2.800 Expertinnen und Experten, die selbst Rechtsanwälte sind. Dabei wurde Dr. Roland Uphoff besonders häufig von Kollegen empfohlen. Dieses Prädikat tragen nur zwei der insgesamt acht in Nordrhein-Westfalen ausgezeichneten Anwälte.
Die Basis der Auszeichnung bilden Empfehlungen von 4.381 Anwälten, die ihre Top-Kanzleien für Privatmandanten nennen konnten. Unter den Rechtsgebieten wurden auch Empfehlungen für den Bereich Medizinrecht abgefragt. In die finale Bestenliste wurden nur Kanzleien aufgenommen, die überdurchschnittlich oft von Kollegen empfohlen wurden.
Die ursprüngliche Befragung und Auswertung erfolgte durch eines der renommiertesten Marktforschungsinstitute: Statista. Über die Kriterien der Befragung und die spätere Auswahl der veröffentlichten Anbieter hat die stern-Redaktion entschieden. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung und bedanken uns bei allen Kollegen für ihre Empfehlung.
In Zeiten steigender Behandlungsfehler gewinnt die Auszeichnung der WirtschaftsWoche zur Top-Kanzlei für Medizinrecht weiter an Bedeutung. Denn gute Medizinrechtsanwälte sind gefragter denn je. Das Expertenpanel und die Jury der WirtschaftsWoche haben unsere Kanzlei 2020 erneut zur Top-Kanzlei für Medizinrecht ernannt – mit Roland Uphoff als besonders empfohlenem Anwalt.
Hierfür hat das Handelsblatt Research Institute (HRI) 450 Medizinrechtler aus 115 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen gefragt. Eine Jury aus Fachanwälten, Versicherern und dem Institut für Medizinrecht Köln zeichnete auf Basis dieser Expertenmeinungen 24 Kanzleien mit 28 Anwälten als Top-Vertreter für geschädigte Patienten aus.
Auf der Suche den besten Fachanwälten im Bereich Medizinrecht, hat die WirtschaftsWoche gemeinsam mit dem Handelsblatt Research Institute 418 Medizinjuristen nach ihren persönlichen Empfehlungen gefragt. Die Fachanwälte wurden gebeten, die aus ihrer Sicht renommiertesten Kollegen zu benennen. Die Auswahl wurde anschließend einer Jury aus vier unabhängigen Experten zur Bewertung vorgelegt.
Das Ergebnis ist ein exklusives Ranking aus Medizinrechtlern, die sich speziell für die Belange von Patienten und Angehörige stark machen. Wir freuen uns sehr, Teil dieser besonderen Auswahl zu sein.
Nach 2017 hat Dr. Roland Uphoff nun bereits zum zweiten Mal die Auszeichung „Top-Rechtsanwalt für den Fachbereich Medizinrecht“ der Zeitschrift FOCUS-SPEZIAL erhalten.
Die Auswahl der Top-Rechtswanwälte basiert auf den Empfehlungen von insgesamt 5770 Expertinnen und Experten und wurde gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Statista erhoben. Neben Dr. Roland Uphoff wurden im Bereich Medizinrecht nur drei weitere Anwälte ebenso häufig von Kollegen empfohlen. Wir freuen uns über diese besondere Auszeichnung.
Den Titel Top-Kanzlei vergibt die WirtschaftsWoche jährlich. Zum zweiten Mal nach 2014 wurde die Kanzlei Dr. Roland Uphoff ausgezeichnet.
2017 wurde der Titel unter mehr als 300 Fachjuristen bundesweit vergeben. Das Handelsblatt Research Institut wählte die geeigneten Kandidaten aus, deren gegenseitige Bewertungen ebenso in den Entscheidungsprozess einflossen, wie die abschließende Beurteilung durch unabhängige Vertreter von Unternehmen und Institutionen, insbesondere des Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln.
Die Auszeichnung Top-Anwalt für Medizinrecht des Focus-Spezial basiert auf einer Befragung von knapp 5500 teilnehmenden Fachjuristen und den durch sie abgegebenen persönlichen Empfehlungen.
Empfohlen im Bereich Medizinrecht wurden insgesamt nur zwölf Rechtsanwälte und ihre Kanzleien zwischen Hamburg und Freiburg. Dass wir mit unserer Bonner Kanzlei zu den auserwählten vier TOP-Medizinrechtlern aus NRW gehören, freut uns besonders.
2014 hat die Kanzlei Dr. Roland Uphoff den Titel Top-Kanzlei für Medizinrecht der WirtschaftsWoche zum ersten Mal erhalten. Erstellt wurde das Ranking von einer unabhängigen Jury aus namhaften Experten, die in unterschiedlichsten Bereichen tätig sind. So ergab sich eine vielschichtige Bewertung der vorausgewählten 108 Kanzleien, aus denen zuletzt die Top-Kanzleien mit der größten Fachkompetenz ausgewählt wurden. Einen detaillierten Artikel dazu finden Sie hier: „Die besten Anwälte für Patienten und Ärzte“.
Nach Ansicht der Jury kommuniziert die Kanzlei Uphoff mit ihrer Website ihren Schwerpunkt grafisch ansprechend und auf höchstem Niveau. Die Inhalte werden mit Sinn und Verstand vermittelt und das schwierige Thema „Geburtsschadensrecht“ sachlich und professionell dargestellt. Besonders hervorgehoben wurde, dass aktuelle Beiträge und ein Themenblog den überzeugenden Gesamtauftritt abrunden.
Fünf Kriterien bildeten die Grundlage der Bewertung: Kommunikation, Nutzwert, Grafische Gestaltung, Innovation und Technik. Wir freuen uns gemeinsam mit unserer Agentur pro in space aus Köln über diesen Erfolg.
Zum Fachgebiet Geburtsschadensrecht halten wir regelmäßig Vorträge oder veröffentlichen Aufsätze und Fachartikel.
Uns ist wichtig, dass wir uns engagieren, um uns aktiv für die Interessen und Bedürfnisse von betroffene Menschen einzusetzten.