Geburtsschäden
Eltern geburtsgeschädigter Kinder beschäftigen sich häufig mit der quälenden Frage, ob die Behinderung schicksalhaft war oder durch Fehler des Frauenarztes oder der Hebamme verursacht wurde.
Sie oder Ihr Kind wurden Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers? Wir unterstützen Sie in allen juristischen Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Eltern geburtsgeschädigter Kinder beschäftigen sich häufig mit der quälenden Frage, ob die Behinderung schicksalhaft war oder durch Fehler des Frauenarztes oder der Hebamme verursacht wurde.
Betroffene Patienten sind oftmals unsicher, ob in ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatz durchzusetzen.