
Willkommen in meiner Kanzlei
Dr. Roland Uphoff M.mel.
Fachanwälte für Medizinrecht
Ich weiß, worum es den Eltern geht.
Sie kommen zu mir mit ihrem
Wichtigsten — mit ihren Kindern.
An Ihrer Seite.
Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ich vertrete Eltern, deren Kinder möglicherweise durch ärztliche Behandlungsfehler bei der Geburt geschädigt wurden. Aus meiner täglichen Arbeit kenne ich die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen genau – und stehe Ihnen mit fachlicher Expertise, langjähriger Erfahrung und persönlichem Engagement zur Seite.

Ich kläre Sie auf.
Digital, bei mir oder bei Ihnen Zuhause.
Wer ist der richtige Anwalt?
Sollte mein Anwalt Experte für Geburtsschadensrecht sein? Ist es von Vorteil, einen Anwalt in der gleichen Stadt zu haben?
Wichtig ist, dass Sie und Ihr Kind von einem im Geburtsschadensrecht erfahrenen und engagierten Anwalt vertreten werden. Ihr Fall erfordert eine ganz spezifische juristische Kompetenz und außerdem große medizinische Sachkenntnis.
Ob Ihr Anwalt in Ihrer Stadt sitzt, ist dagegen nicht so wichtig. Unsere Kanzlei etwa vertritt bundesweit Eltern von geburtsgeschädigten Kindern. Die Nähe zu Ihnen ist dabei keine Frage räumlicher Entfernung: Den Schriftwechsel mit der Versicherung des Arztes oder Krankenhauses senden wir Ihnen immer unmittelbar zu. Wir besprechen mit Ihnen regelmäßig das weitere Vorgehen. Einen Termin vor dem Landgericht nehmen wir zusammen mit Ihnen und ihrem Kind persönlich wahr. Wir schicken keine Vertretung oder einen anderen Anwalt!
Wer ist Dr. Roland Uphoff?
Welches Team steckt hinter der Kanzlei Dr. Roland Uphoff? Welche Erfahrungen und besonderen Kompetenzen sind dort vorhanden?
Unsere Kanzlei umfasst ein Team aus mehreren im Bereich Geburtsschadens- und Arzthaftungsrecht erfahrenen und spezialisierten Anwälten. Wir besprechen Verfahren, Sachverhalte und Mandate auch im Team, so dass unsere Mandanten immer von der gesammelten Kompetenz der Kanzlei profitieren.
Wir betreuen ausschließlich Fälle aus dem Bereich des Medizinrechts. Derzeit betreuen wir etwa 450 Verfahren, darunter schätzungsweise 300 Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern.
Persönliches Kennenlernen?
Gibt es die Möglichkeit auf ein persönliches Kennenlernen vorab?
Wir können jederzeit einen Termin vereinbaren, um uns persönlich kennenzulernen. Sie können danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Wenn wir für Sie tätig sind, werden wir wichtige Fragen immer in einem persönlichen Gespräch erörtern (z. B. Müssen wir einen Prozess führen? Akzeptieren wir die Höhe einer Schadensersatzzahlung? Was ist bei einer Gerichtsverhandlung zu beachten?).
Falls Sie nichts dagegen haben, versuchen wir Sie auch zu Hause zu treffen, um Sie und ihr Kind in häuslicher Umgebung kennenzulernen. Auch wenn wir in Ihrer Nähe einen Gerichtstermin wahrnehmen, können wir uns „vor Ort“ besprechen.
Welche Kosten werden erstattet?
Was, wenn wir uns einen Prozess nicht leisten können? Können wir finanzielle Unterstützung erhalten?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen Prozess fremd zu finanzieren. Zum einen gibt es die so genannte „Prozessfinanzierung“ bei Versicherungen. Dabei verkauft man quasi seinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Versicherung. Und wenn man den Prozess gewinnt, muss man einen gewissen Anteil des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes abgeben – in der Regel sind das 30-40%. Hier sollte man in Ruhe abwägen, ob man im Erfolgsfall tatsächlich einen solch hohen Anteil des Betrages, der ja eigentlich dem Kind zugutekommen soll, abzugeben bereit ist.
Die zweite Möglichkeit ist die so genannte „Prozesskostenhilfe“. In diesem Fall wird Ihr Anwalt vom Staat bezahlt, und auch das Gericht erhebt keine Gebühren. Was bleibt, ist das Risiko, dass bei einer Niederlage vor Gericht der gegnerische Rechtsanwalt seine Kosten vom geburtsgeschädigten Kind zurückverlangt. Aber wenn das Kind kein eigenes Vermögen hat, kann der gegnerische Rechtsanwalt die Forderung nicht durchsetzen. Und als Eltern haften Sie hier nicht für die Prozessschulden ihres Kindes.
Ein lohnenwerter Weg?
Lohnt sich eine juristische Auseinandersetzung überhaupt? Wie stehen wir als Eltern das trotz der hohen emotionalen Belastung durch?
Wir raten Ihnen, sich Ihre Kräfte gut einzuteilen, damit eine juristische Auseinandersetzung ein lohnenswerter Weg wird. Denn dieser ist lang und emotional belastend, deshalb ist uns auch wichtig, noch einmal zu sagen, dass wir diese Zeit gemeinsam bestreiten und die Ansprüche für das Kind durchkämpfen. Es ist wichtig, dass Sie das Leben mit Ihrem Kind gut managen und organisieren. Wir kümmern uns für Sie bestmöglich um die rechtliche Seite.
Sie sollten sich bewusst werden, dass es sich lohnt! Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, lohnt es sich zu kämpfen – auch über mehrere Jahre! Wir werden Sie fair, fundiert und seriös beraten und setzen uns für Ihr Kind ein!
Aus dem Blog
Vortrag zum Festakt:
10 Jahre Patientenrechtegesetz in Berlin
Am 27. Februar 2023 habe ich auf Einladung des Bundesbeauftragten für die Patientenbelange in Berlin zum Stand der Patientenrechte referiert. Nach 10 Jahren sog. „Patientenrechtegesetz“ ist aus meiner Sicht noch einiges zu verbessern und zu fordern.

Unsere aktuellen Termine
20. June, 2025
18. Jahrestagung der mitteldeutschen Gesellschaft für Frauenheilkunde und Geburtshilfe e. V., Wittenberg
„Dokumentation GYN und GEB –
Worauf müßen wir aus Sicht des Medizinjuristen achten?“
Vortrag Dr. Uphoff
Zur Website und Programm
11. October, 2025
Kreißsaal ABC, Köln
„Medico-legale Fragen rund um die Geburt“
Vortrag Dr. Uphoff
Zum Programm (PDF)
2. September, 2025
Pädiatrischer Rechtstag 2025 – für Mitarbeiter
„Haftungsrecht in der außerklinischen Kinderkrankenpflege“
Vortrag Dr. Uphoff
Zum Programm
