
Geburtsschäden
Wenn ein Kind durch einen Geburtsschaden beeinträchtigt ist, verändert sich das ganze Leben. Eltern sind rund um die Uhr gefordert – emotional, organisatorisch und finanziell. „Man funktioniert irgendwie – für das Kind. Aber irgendwann kommt die Frage: Hätte das verhindert werden können?“ Viele Eltern spüren instinktiv, dass während Schwangerschaft oder Geburt etwas nicht richtig gelaufen ist. Doch medizinische Abläufe sind komplex. Wann liegt tatsächlich ein Fehler vor?
Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Die Geburt eines behinderten Kindes stellt das gesamte Leben auf den Kopf. Pläne müssen aufgegeben, neue Wege gefunden und vieles neu organisiert werden. Am Ende steht oft die Frage nach dem Warum. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler in der Klinik oder beim Frauenarzt, ist eine eigenständige Einschätzung kaum möglich. Umso wichtiger ist eine fundierte Beratung – nicht nur zur Klärung des Sachverhalts, sondern auch, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und so die Zukunft Ihres Kindes finanziell und gesundheitlich abzusichern.
Was wir konkret für Sie tun
Unsere Arbeit beginnt mit einem offenen Gespräch – und geht bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
- Wir fordern die vollständigen Behandlungsunterlagen des Frauenarztes, der Entbindungsklinik sowie der nachbehandelnden Kinderärzte/Kinderkliniken an.
- Wir arbeiten den Mutterpass, das Geburtsjournal, die kinderärztlichen Behandlungsunterlagen etc. medizinrechtlich durch.
- Wir erklären Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können.
- Wir lassen in Zusammenarbeit mit verschiedenen geburtshilflichen Sachverständigen den Fall Ihres Kindes medizinisch prüfen.
- Wir korrespondieren mit der Berufshaftpflichtversicherung des Frauenarztes, der Entbindungs- bzw. der Kinderklinik und verhandeln über das Schmerzensgeld und den Schadensersatz.
- Wir setzen den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch klageweise vor Gericht durch.
- Wir informieren Ihre Krankenkasse sowie ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig über den Stand der Dinge.
- Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung mit Ihnen.
Aus dem Blog
Nehmen Sie Kontakt auf und lernen Sie mich kennen. Gemeinsam entscheiden wir, was zu unternehmen ist.
